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Allgemeine

Geschäftsbedingungen

(AGB)

§01 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn André Rodax, Glatzer Strasse 16, 33605 Bielefeld, 

(nachfolgend "iWeb-design") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Auftraggeber") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, iWeb-design stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, Fax oder eMail) zu.

§02 Angebotserstellung, Vertragsabschluss

Angebote von iWeb-design sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.

Soweit iWeb-design Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar.

 

Erst wenn der Auftraggeber mit den Konditionen einverstanden ist, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber vor.

 

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn durch iWeb-design das Angebot des Auftraggebers angenommen wird. 

Dies kann wahlweise per Briefpost, Fax oder eMail erfolgen.

§03 Preise, Rechnungslegung und Verzug

Der Auftraggeber stellt iWeb-design die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung.

iWeb-design ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Webseite verfolgten Zweck zu erreichen.

Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Videos, Grafiken und Tabellen.

 

Der Auftraggeber spricht iWeb-design von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

 

Soweit Daten an iWeb-design - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

 

§05 Nutzungsrechte und Namensnennung

§06 Bearbeitungszeitraum

Der im jeweiligen Angebot angegebene Bearbeitungszeitraum ist ein Zeitfenster, das für den Auftraggeber nach Auftragsbestätigung freigehalten wird.

 

Verschiebt sich die Auftragsbestätigung, verschiebt sich verständlicherweise auch der avisierte Bearbeitungszeitraum nach hinten.

 

Triftige Gründe (Unfall, Krankheit) seitens iWeb-design können den Bearbeitungszeitraum ggf. verschieben.

 

Daraus resultieren keine vertrags- und haftungsrechtliche Konsequenzen für iWeb-design.

 

Falls Sonderregelungen vereinbart werden, sind diese dem Angebot von iWeb-design zu entnehmen.

§07 Abnahme, Pflichten von iWeb-design

§08 Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen

§09 Haftung, Gewährleistung  

§10 Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, der Sitz von iWeb-design als Gerichtsstand vereinbart.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Die angegebenen Preise - gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt - verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nach Fertigstellung der Leistungen wird iWeb-design dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung).

Diese Rechnung ist innerhalb von maximal sieben Werktagen zur Zahlung fällig.

iWeb-design behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen und / oder Teilzahlungen zu verlangen.

Vorschuss- oder Teilzahlungsrechnungen sind innerhalb von maximal sieben Werktagen zur Zahlung fällig.

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der in der Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, so kann iWeb-design Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz beanspruchen.

Stand: 01. Januar 2018

§04 Pflichten des Auftraggebers

iWeb-design räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich beschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

 

Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an iWeb-design entrichtet hat.

Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z. B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Webseite im Internet.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.

Der Auftraggeber wird iWeb-design im Impressum der Webseite als Urheber der Webseite nennen sowie auf die Webseite www.iWeb-design.de verlinken, wobei der Link keine "nofollow"-Elemente enthalten darf.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne Zustimmung von iWeb-design zu entfernen.

Ferner wird der Auftraggeber auf der Webseite von iWeb-design unter "Referenzen" aufgeführt.

Grundsätzlich gelten die von iWeb-design in dem Kostenvoranschlag festgelegten Stundenzeiten als verbindliche Leistung, wenn es um die Erstellung neuer grafischer Entwürfe geht.

 

Soweit der Auftraggeber mit einem Entwurf nicht zufrieden ist, wird iWeb-design maximal 10% der im Kostenvoranschlag aufgeführten Stunden auf weitere Arbeit an der grafischen Erstellung aufwenden, wobei diese Zusatzleistung für den Kunden kostenfrei ist.

 

Sollte der Auftraggeber nach erbrachter kostenfreier Zusatzleistung aber immer noch nicht zufrieden sein, hat sowohl der Auftraggeber als auch iWeb-design die Möglichkeit, das Projekt an dieser Stelle abzubrechen.

 

Eine gegebenenfalls vereinbarte Vertragsstrafe wird in diesem Fall nicht fällig.

 

Für den Fall des Abbruchs verzichtet iWeb-design freiwillig auf die Bezahlung für diesen konkreten Leistungsposten des grafischen Entwurfs.

 

Der Entwurf darf vom Auftraggeber in diesem Fall nicht genutzt werden.

 

Alle anderen schon erbrachten Leistungen (wie z.B. die Konzeptionsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Auftraggeber vertragsgemäß zu vergüten.

 

Diese in §07 der AGB aufgeführten zusätzlichen Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen werden nur Vertragsbestandteil, soweit dies in dem Kostenvoranschlag von iWeb-design ausdrücklich als Leistungsbestandteil aufgeführt ist.

 

Wird in dem Kostenvoranschlag kein Bezug auf diese Zusatzleistung genommen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf.

Handelt es sich bei der von iWeb-design erbrachten Leistung um Arbeit im Webdesign, ist iWeb-design nach Fertigstellung der Leistung verpflichtet, dem Auftraggeber je nach erbrachter Leistung

  1. das Ergebnis (Webseite, Webseitenelemente, Grafiken, etc.) auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.

  2. die Zugangsdaten zu den jeweiligen Portalen zu übermitteln (per Briefpost, Fax oder eMail)

 

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht.

 

Die Abnahme ist in Textform (§126b BGB) zu erklären.

 

Während der Fertigstellungsphase ist iWeb-design berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Webseite zur Teilabnahme vorzulegen.

 

Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

 

Es bestehen keine Pflichten seitens iWeb-design, editierbare Originaldaten herauszugeben.

 

Dies erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers nur gegen Entgeldzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.

iWeb-design haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

 

Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von iWeb-design auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von iWeb-design gilt.

 

iWeb-design ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich.

 

Insbesondere ist iWeb-design nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

 

Sollten Dritte iWeb-design wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber iWeb-design von jeglicher Haftung freizustellen und iWeb-design die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

 

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstige Materialien, die einen Monat nach Erledigung des Auftrages nicht abgefordert werden, übernimmt iWeb-design keine Haftung.

Eine Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte, etc.) kann ggf. separat erstellt und unterschrieben werden.

Für Mängel der erbrachten Leistung haftet iWeb-design nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Frist für die Verjährung von Gewährleitungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr.

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